Das Niedrigenergiehaus

Dieser Standard stammt aus dem Jahr 1998 mit der heute veralteten Wärmeschutzverordnung WSV. Hier wird lediglich die Minimierung des Heizenergiebedarfs gefordert. 

Bei Einfamilienhäusern soll dieser kleiner als 70 kWh und bei Mehrfamilienhäusern kleiner als 55 kWh je beheiztem m² Wohnfläche sein. 

Die konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses führte zum Passivhaus.