Das Drei-Liter-Haus

Fordert einen Heizenergieverbrauch von maximal 30 kWh je beheiztem m² Wohnfläche und Jahr (kWh/m²a). Das entspricht einem Heizölverbrauch von 3 l/m²a oder einem Erdgasverbrauch von 3m³/m²a.

 

Da beim Drei-Liter-Haus keine weiteren Forderungen gestellt werden, richtet sich der Primärenergieverbrauch nach den Berechnungsvorschriften der EnEV 2004 und darf bei kleineren Bauwerken, wie Ein- bis Zweifamilienhäusern bis ca. 140 kWh/m²a betragen. Das bedeutet: Neben z.B. 30 kWh/m²a für das Beheizen des Hauses dürfen bis maximal 110 kWh/m²a für die übrige Haustechnik (Warmwasser, mech. Lüftung etc.) verbraucht werden.

 

Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit der Fugen richtet sich hier ebenfalls nach EnEV. Als Obergrenze sind damit 3 Hausvolumen und bei Häusern mit mechanischer Lüftungsanlage 1,5 Hausvolumen pro Stunde bei 50 Pa Unterdruck erlaubt. (Blower-Door-Messung)