KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60 Haus) bezeichnet Häuser mit einer energetischen Mindesteffizienz. Diese richtet sich nach der EnEV, in welcher die Kriterien für den modernen, effizienten Baustandard (KfW Effizienzhaus 100) festgelegt sind. Das KfW Effizienzhaus 70 darf davon nur 70% der Energie verbrauchen. Diese Kategorisierung hat auch Auswirkungen auf die Förderung durch die KfW. Daraus ergibt sich der Name KfW Effizienzhaus 70.
Definition KfW Effizienzhaus 70
Im Vergleich zum Haustyp KfW Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40) sind beim KfW Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60) die Förderkriterien weniger streng. Denn die Verbesserungen zum Maßstab KfW Effizienzhaus 100 (Niedrigenergiehaus) nach EnEV fallen auch geringer aus:
- Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) darf nicht mehr als 70% des Höchstwertes der EnEV für das Referenzhaus 100 betragen (daher KfW Effizienzhaus 70).
- Zudem muss der Transmissionswärmeverlust den Höchstwert der EnEV um mindestens 15% unterschreiten (nicht mehr als 85% des Höchstwertes).
Förderung beim KfW Effizienzhaus 70
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Erwerb oder Bau von energiesparenden Häusern. Ein Haustyp heißt dabei KfW Effizienzhaus 70 (ganz früher KfW 60). Das Förderprogramm der KfW nennt aktuell Energieeffizient Bauen (153) und Energieeffizient Sanieren (151, 152, 430). Diese Programmänderungen der KfW zum 1.4.2012 unterstützen jetzt auch die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sowie Einzelmaßnahmen zur Wärmeverteilung bestehender Heizungen ab 4.000 Euro. Bis dahin nannte sich das Programm “Ökologisch Bauen” und ging bis zu einer Darlehenssumme von 50.000 Euro.